Jugendschutz

Jugendschutz

Hinweise zum Jugendschutz

Gemäß Jugendschutzgesetz wird der Eintritt ins Gemeinschaftshaus ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gar nicht und Jugendlichen ab 16 und unter 18 Jahren bis maximal 24 Uhr gewährt. Am Eingang werden Ausweiskontrollen durchgeführt.

Branntwein oder branntweinhaltige Mischgetränke werden nur innerhalb der Longdrinkbar ausgeschenkt, Zutritt haben hier nur Personen ab 18 Jahren. Die Weitergabe von Getränken aus der Longdrinkbar an Jugendliche ist strengstens verboten. Andere alkoholische Getränke werden nur an Personen ab 16 Jahren ausgeschenkt.

Getränke aller Art dürfen nicht mit ins Gemeinschaftshaus genommen werden, am Eingang werden Taschenkontrollen durchgeführt. Rauchen ist im Gemeinschaftshaus grundsätzlich nicht gestattet.

Mit freundlichen Grüssen

Der Vorstand.